Wissenswertes über Orden
Wussten Sie, dass…
…die wissenschaftliche Beschäftigung mit Orden und Ehrenzeichen Phaleristik genannt wird, und dass dieser Begriff vom griechischen Wort tá fálára, stammt? Die Römer hatten ihn einst von den Griechen übernommen, um eine mit einem Reliefbild geschmückte Scheibe zu bezeichnen, die man auf der Brust trug.
… der Begriff »Orden« gesetzlich nicht geschützt ist? Er kann von jedermann als Auszeichnung jeglicher Art verwendet werden. Orden können staatlicher und nichtstaatlicher Natur sein. Es kann sich um regionale oder kommunale Auszeichnungen handeln oder um solche, die von Parteien, Gesellschaften, Vereinigungen, Organisationen oder Betrieben gestiftet werden. Orden als Auszeichnungsart finden daher immer breitere Verwendung und Anerkennung.
…der Dankesorden auf dem SemperOpernball, den der Ministerpräsident der Russischen Föderation, Herr Wladimir W. Putin, am 16. Januar 2009 überreicht bekam, vom SemperOpernball e.V. gestiftet wurde und keine staatliche Auszeichnung ist? In den Medien wurde er wiederholt als »Sächsischer Dankesorden« bezeichnet. Doch lautete der vollständige Titel des Dankesordens »Sächsischer Dankesorden des SemperOpernball e.V.«
… der »Verdienstorden des Freistaates Sachsen« am 27. Oktober 1996 gestiftet wurde und die höchste staatliche Auszeichnung des Freistaates Sachsen ist? Geehrt werden damit Bürger, die außerordentliche Verdienste in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens für Sachsen geleistet haben?
…der »Sächsische Fluthelfer-Orden 2002« vom Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen und dem Präsidenten des Sächsischen Landtages als Dank für alle Helfer während der Jahrhundertflut gestiftet wurde? Die limitierte Auflage lag bei 120.000 Stück. Helfer aus aller Welt wurden genau mit dieser Anzahl von Orden ausgezeichnet. Der Orden trägt die Inschrift: »Freistaat Sachsen, Hochwasser 2002 - Sie haben geholfen!«. Die Vorderseite zeigt das Wappen des Freistaates Sachsen. Auf der Rückseite ist der Umriss Sachsens mit den Hochwasser führenden Flüssen: Elbe, Mulde, Zschopau, Weißeritz, Müglitz und Gottleuba abgebildet.
...bei Verdiensten über die Grenzen des Freistaates Sachsen hinaus der Sächsische Ministerpräsident verdiente Bürger für die staatliche Ehrung mit dem »Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland« vorschlagen kann?
…Anregungen für Ordensauszeichnungen von jedem Bürger abgegeben werden können?
…alle Ordensträger auch nach der Auszeichnung zu einem ehrbaren Verhalten angehalten sind?
…Orden und Ehrenzeichen offiziell gesammelt werden können? Als Voraussetzung wird eine Sammlergenehmigung verlangt. Für diese kann ein Antrag an die Sächsischen Staatskanzlei gestellt werden.